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   OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09   

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https://dejure.org/2012,34309
OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09 (https://dejure.org/2012,34309)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2012 - 5 A 533/09 (https://dejure.org/2012,34309)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2012 - 5 A 533/09 (https://dejure.org/2012,34309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKHG § 24, § 25, § 26; UKDSN § 11 Abs. 2; VwGO § 111; ZPO § 254
    Stufenklage, Auskunft, Schadensersatz, wahlärztliche Leistung, Mitarbeiterpool, Treuhand, Krankenhausträger, Universitätsklinikum, Krankenhausrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Dresden, 08.01.2008 - 7 K 222/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    Ausfertigung Az.: 5 A 533/09 7 K 222/05.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Januar 2008 - 7 K 222/05 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Januar 2008 - 7 K 222/05 - geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    6 Das Verwaltungsgericht hat mit Teil- und Zwischenurteil vom 8. Januar 2008 - 7 K 222/05 - die Anträge auf Auskunft und Rechnungslegung abgewiesen und die Beklagte dem Grunde nach zu Schadensersatz wegen Nichtabrechnung und - verteilung der Entgelte gemäß den §§ 24 ff. SächsKHG verurteilt.

    das Teil- und Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Januar 2008 - 7 K 222/05 - aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Dresden zur erneuten Verhandlung zurück zu verweisen,.

    unter Abänderung des Teil- und Zwischenurteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Januar 2008 - 7 K 222/05 -.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Januar 2008 - 7 K 222/05 - zu ändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen sowie die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

    16 Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (7 K 222/05), des Berufungszulassungs- (2 A 136/08) und des Berufungsverfahrens vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.

  • LAG Sachsen, 27.08.2010 - 2 Sa 635/09

    Unbegründete Stufenklage zur krankenhausrechtlichen Mitarbeiterbeteiligung an

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    7 Nach Zulassung der Berufungen der Beteiligten (Beschluss vom 30. September 2009) wurden die inhaltsgleichen Stufenklagen für die Folgezeiträume abgewiesen (ArbG Dresden, Urt. v. 2. September 2009 - 1 Ca 5948/05 - u. 16. September 2009 - 11 Ca 27/09 - SächsLAG Urt. v. 2. November 2010 - 7 Sa 595/09 - u. 27. August 2010 - 2 Sa 635/09 -): Ein Anspruch auf die bereits antragsgemäß erteilte Auskunft und auf Leistung folge aus den §§ 24 ff. SächsKHG nur gemeinsam mit einem Arbeitsvertrag, der mit der Beklagten fehle.

    Deshalb genügte eine interne Entscheidung des Vorstandes der Beklagten (§ 10 UKD i. V. m. § 8 der Satzung der Beklagten vom 8. Juni 1999, SächsABl. S. 563), da der Aufsichtsrat nach dessen Aufgabenkatalog (§ 9 UKD i. V. m. § 6 der Satzung der Beklagten) nicht einzubinden war und auch sonst für eine derartige Bestimmung in der Satzung der Beklagten keine Vorgaben bestehen (SächsLAG, Urt. v. 27. August 2010 - 2 Sa 635/09 -, juris Rn. 81 bis 85).

  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    Ebenso kann dahinstehen, ob das Grundurteil hätte ergehen dürfen, obwohl das Verwaltungsgericht nicht festgestellt hat, ob ein erstattungsfähiger Schaden mit der nötigen Wahrscheinlichkeit eingetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 2011 - VII ZR 12/09 -, juris Rn. 13/14 = NJW-RR 2012, 880 f.), was die Beklagte schon in erster Instanz bestritten hat.
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist zu ändern und die nach Klageänderung am 18 15. März 2007 zulässige Stufenklage (§ 173 VwGO i. V. m. § 254 ZPO) - aufgrund der Einlassung der Beklagten (§ 91 Abs. 2 VwGO) in der Fassung der Berufungsanträge - insgesamt, d. h. einschließlich des in erster Instanz verbliebenen Teils als unbegründet abzuweisen (vgl. zur Klageabweisung insgesamt in der Berufungsinstanz bei der Stufenklage gemäß § 254 ZPO: BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 -, juris Rn. 8 = NJW-RR 1990, 390 f.; beim Grundurteil gemäß § 304 ZPO schon: RG, Urt. 26. Oktober 1905- VI 25/05 -, RGZ 61, 409 ff.).
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 306/81

    Krankenhaus - Mitarbeiterfonds - Fondsabgabe - Schadensersatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    Den Anspruch auf Beteiligung (Auszahlung) an den vom Krankenhausträger einzubehaltenden Entgelten hat das Bundesarbeitsgericht dementsprechend nicht aus krankenhausrechtlichen Regelungen, die inhaltlich den §§ 24 ff. SächsKHG entsprechen, selbst hergeleitet, sondern dafür eine einzelvertragliche Regelung (i. d. R. im Arbeitsvertrag) über die Beteiligung des jeweiligen Mitarbeiters an den nach diesen Vorschriften nur treuhänderisch einzubehaltenden und zu verteilenden Entgelten verlangt (zum Hessischen Krankenhausgesetz vom 4. April 1973: BAG, Urt. v. 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 -, juris Rn. 13 bis 20 = NJW 1984, 1420 ff.; zum Krankenhausreformgesetz für Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1973: BAG, Urt. v. 24. Januar 1990 - 5 AZR 34/89 -, juris Rn. 42 und 48 bis 52).
  • BAG, 24.01.1990 - 5 AZR 34/89

    Anspruch auf Beteiligung an einem ärztlichen Mitarbeiterfonds - Treuhänderische

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    Den Anspruch auf Beteiligung (Auszahlung) an den vom Krankenhausträger einzubehaltenden Entgelten hat das Bundesarbeitsgericht dementsprechend nicht aus krankenhausrechtlichen Regelungen, die inhaltlich den §§ 24 ff. SächsKHG entsprechen, selbst hergeleitet, sondern dafür eine einzelvertragliche Regelung (i. d. R. im Arbeitsvertrag) über die Beteiligung des jeweiligen Mitarbeiters an den nach diesen Vorschriften nur treuhänderisch einzubehaltenden und zu verteilenden Entgelten verlangt (zum Hessischen Krankenhausgesetz vom 4. April 1973: BAG, Urt. v. 3. August 1983 - 5 AZR 306/81 -, juris Rn. 13 bis 20 = NJW 1984, 1420 ff.; zum Krankenhausreformgesetz für Rheinland-Pfalz vom 29. Juni 1973: BAG, Urt. v. 24. Januar 1990 - 5 AZR 34/89 -, juris Rn. 42 und 48 bis 52).
  • RG, 26.10.1905 - VI 25/05

    Zu § 304 und § 538 Abs. 1 Ziff. 3 Z.P.O.

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2012 - 5 A 533/09
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist zu ändern und die nach Klageänderung am 18 15. März 2007 zulässige Stufenklage (§ 173 VwGO i. V. m. § 254 ZPO) - aufgrund der Einlassung der Beklagten (§ 91 Abs. 2 VwGO) in der Fassung der Berufungsanträge - insgesamt, d. h. einschließlich des in erster Instanz verbliebenen Teils als unbegründet abzuweisen (vgl. zur Klageabweisung insgesamt in der Berufungsinstanz bei der Stufenklage gemäß § 254 ZPO: BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 -, juris Rn. 8 = NJW-RR 1990, 390 f.; beim Grundurteil gemäß § 304 ZPO schon: RG, Urt. 26. Oktober 1905- VI 25/05 -, RGZ 61, 409 ff.).
  • VG Arnsberg, 23.09.2015 - 10 K 121/14

    Umfang des Informations- und Einsichtsrechts eines Lehrers

    Im vorliegenden Einzelfall besteht daher auch keine Notwendigkeit, bereits jetzt eine Stufenklage, die auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich möglich ist, vgl. hierzu: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 5. September 2012 - 5 A 533/09 -, juris (Rdnr. 36); OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, juris (Rdnr. 3), zuzulassen.
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